Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der anderen tierischen Gäste , muss der Hund mindestens 7 Tage vor Ankunft nachweislich entwurmt sein und die Impfung darf nicht älter als 4 Jahre sein. Ebenso muss er Floh/Parasiten frei sein.

 

 

Ein Platz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Der Tagessatz / Übernachtungssatz beträgt _20 / 23 EUR inkl. Mwst. pro Kalendertag und ist bei Ankunft in bar zu bezahlen. In den Wintermonaten von 01.10 bis 01.04 oder 01.05 (Temperaturabhängig) wird ein Aufpreis von 2,00€ pro Tag für Heizkosten berechnet.

 

 

 

  1. Der Halter erklärt sich einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung beim Tierarzt unserer Wahl erfolgt und zwar auf Kosten des Halters. Sollten wir auf Ihren Wunsch zu einem Tierarzt fahren, berechnen wir eine Pauschale von 0,50€ pro km. Sollte der gewünschte Tierarzt weiter entfernt sein, fallen weitere Kosten von 15€ pro Std. als Ausfallentschädigung an.

     

  2. Der Halter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund die Grundimmunisierung gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und Parvovirose hat. Ferner, dass die letzte 5-fach Impfung nicht länger als 4 Jahre zurück liegt. Der Impfausweis muss bei Ankunft mit abgegeben werden.

     

  3. Für den Zeitraum der Unterbringung muss eine nachweislich Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt werden.

    Sollte durch das Verhalten des Tieres ein Sach- oder Personenschaden entstehen ist der Tierhalter in jedem Fall verpflichtet, jegliche Schäden zu ersetzen und die Betreuerin von jeglichen Ersatzansprüchen freizuhalten. Für die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters sowie für Schäden am Tier besteht im Rahmen dieses Vertrages kein Versicherungsschutz
    Das Hundehotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

     

  4. Der Halter erklärt, dass sein Hund frei von Würmern, ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Wir bitten darum, den Hund mindestens 1 Woche vor Ankunft mit einem geeigneten Mittel vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln.
    Sollte das nicht der Fall sein, wird der Hund auf Kosten des Besitzers vor Ort in der Tierheilpraxis oder in der Tierarztpraxis entwurmt und bei Bedarf mit einem Parasitenmittel behandelt.Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung infizierter Hunde. Die letzte Wurmkur darf nachweislich nicht länger als 7 Tage zurückliegen.

     

  5. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter ordnungsgemäß verlängert, ist das Hundehotel berechtigt, nach einer Übergangszeit von 2 Tagen, den Hund auf Kosten des Halters woanders unterzubringen bzw. im Tierheim abzugeben.

     

  6. Der Hundehalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken unter den Hunden kennt, dass es im Spiel zu Unfällen oder auch eine Beißerei kommen kann. Die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes trägt der Hundebesitzer selbst.

     

  7. Wir behalten uns vor, den Hund nötigenfalls auf eine bedarfsgerechte Ernährung umzustellen und die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen ( z.B. bei Durchfall ). Hierzu wird der Besitzer, wenn möglich, informiert.

     

  8. Der Halter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem Hundehotel sein Aufenthalt oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, so dass das Hundehotel den Halter bzw. den Ansprechpartner zu jeder Zeit erreichen kann. Der Halter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Probleme auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sollte der zu betreuende Hund durch stark aggressives Verhalten auffällig werden, so ist dieser unverzüglich abzuholen. Ist eine Abholung seitens des Halters oder einer vom Halter beauftragten Person nicht möglich, so wird der Hund separat untergebracht oder ggfl. in eine andere Unterkunft gebracht. Die Kosten, die hierfür entstehen, übernimmt der Halter in vollem Umfang.

    Ebenfalls ist hierfür, sowie die oben genannten Gründe, keine Erstattung der gebuchten Leistung möglich

     

  9. Das Hundehotel verpflichtet sich, die Hunde nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Die Hunde werden je nach Verträglichkeit, im Rudel oder Allein gehalten und dürfen sich auf unserem Gelände frei bewegen. Das Gelände ist doppelt mit 1,60m und 1,80m hohen Zäunen umfriedet, dass ein „Durchbuddeln“ gesichert ist.

    Die Hunde stehen nicht ununterbrochen unter Beobachtung. Der Hundehalter hat sich ein Bild von den Gegebenheiten gemacht und versichert, dass der Hund nicht über die Zäune klettern oder springen könnte, außer er hat bereits Erfahrung. Dies ist bei Ankunft mitzuteilen. Je nach Jahreszeit steht ein Pool zur Verfügung welcher nur unter Beobachtung frei zugänglich ist. Sollte der Tierbesitzer damit nicht einverstanden sein, muss dies ebenfalls bei Ankunft mitgeteilt werden.

     

  10. Das Hundehotel haftet nicht für Decken und Körbchen welche mitgebracht und während des Aufenthaltes zerstört/beschädigt werden

     

  11. Das Hundehotel verpflichtet sich, das Tier in den dem Besitzer bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen. Das Futter ist im Preis nicht enthalten und muss vom Besitzer mitgebracht werden. Für Ausnahmen steht Nassfutter sowie Trockenfutter der Firma Naturavetal und Pauls Beute zur Verfügung. Kosten hierfür werden je nach Menge individuell berechnet und mit dem Besitzer vorab abgesprochen. Sollte der Besitzer nicht erreichbar sein, sieht sich das Hundehotel verpflichtet zum Wohl des Tieres zu handeln und dementsprechend ausreichen Futter zur Verfügung zu stellen. Diese Kosten muss der Tierhalter bei Abholung übernehmen.

     

  12. Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird.

    Das Hundehotel verpflichtet sich jedoch soweit möglich, für die Sicherheit des Tieres zu sorgen.

  1. Es können leider keine läufigen Hündinnen aufgenommen werden.
    Sollte dem Hundehalter die Läufigkeit seiner Hündin bekannt sein, so ist er verpflichtet, dies mitzuteilen.
    Wird eine Hündin während ihres Aufenthaltes in dem Hundehotel läufig, übernehmen wir keinerlei Haftung für etwaige Folgen z.B. eines Deckaktes. Das Hundehotel verpflichtet sich aber bei Auffälligkeiten, die Hündin zu separieren. Der Preis für die Sonder-Unterbringung erhöht sich im Falle der eintretenden Läufigkeit auf 50 Euro pro Tag.

     

  2. Wird die Reservierung bis zwei Wochen vorher storniert, so berechnen wir eine Stornogebühr in voller Höhe der Betreuungszeit. Wird die Buchung bis vier Wochen vorher storniert, werden 50% der Unterbringungskosten berechnet. Sollte nachweislich ein Notfall (Krankheit, Sterbefall des Tieres) vorliegen, kann nach Absprache eine kostenfreie Stornierung erfolgen.

    Eine nicht Einhaltung eines Termins wird mit 35€ als Ausfallentschädigung berechnet.

     

  3. Selbstverständlich sind wir rund um die Uhr und an 7 Tagen in der Woche für Ihre Vierbeiner da. Dennoch ist es erforderlich, Kernzeiten für das Bringen und die Abholung der Hunde festzulegen, damit unsere Gäste zur Ruhe kommen können und der organisatorische Ablauf gewährleistet bleibt. Zudem gehen wir zwischenzeitlich mit den Hunden spazieren, so dass Sie uns vorübergehend nicht antreffen werden. Entsprechende Termine für Abgabe bzw. Abholung des Hundes sind zuvor gemeinsam abzusprechen und einzuhalten. Termine sind immer während der Öffnungszeiten möglich.

    Ausnahmen außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache möglich.

     

  4. Das Hundehotel verpflichtet sich, je nach Jahreszeit, zum Wohl des Tieres in den Räumlichkeiten für eine entsprechende Belüftung und Wärme zu sorgen. Hierfür werden von 01.10 bis 01.04 oder 01.05 (Temperaturabhängig) ein Aufpreis von 2€ pro Tag für Heizkosten berechnet.